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GL2460 61CM 24IN LED ANG/DIG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Lieferungen an Unternehmer


§ 1 Allgemeines     
(1) Für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Tim Nowak, Portware (im Folgenden: Firma) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Produktabbildungen sind teilweise      
beispielhafte Abbildungen und können von den bestellten/gelieferten Produkten abweichen.

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 I BGB.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile läßt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im      
Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt  ist.

      
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Firma nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn die Firma ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.      


(4) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs-und Lieferbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluß und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst      
ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche      
Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.    

  
(5) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der Firma.      


(6) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Firma zuständige Gerichtsort oder Fürstenfeldbruck. Die Firma ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz      
oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

     
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß      
(1) Vertragsangebote der Firma sind freibleibend.    


(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der Firma maßgebend, wozu diese auf elektronischem Wege erfolgen kann.      


(3) Teillieferungen sind zulässig.    

 
(4) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß-und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als      
Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden

     
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen      
(1) Die Preise gelten ab Werk zzgl. Verpackung und Versand als Nettopreise zuzüglich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer


(2) Bei Vertragsstornierungen ist die Firma berechtigt, eine Stornogebühr von 20 % des Netto-Auftragswertes zu verlangen, Sonderanfertigungen sind in voller Höhe zu bezahlen.

(3) Berücksichtigt die Firma Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. 

(4) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen für das Jahr in Höhe von 8 Prozentpunkten      
über dem jeweils geltenden gesetzlichen Basiszinssatz. Befindet sich der Kunde der      
Firma gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

(5) Preisangebote der Firma sind freibleibend, Berichtigungen von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten.

     
§ 4 Abtretung, Aufrechnung und Zurückhaltung      
(1) Die Firma ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.  


(2) Eine Aufrechnung gegenüber der Firma ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte      
gegenüber der Firma sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

     
§ 5 Lieferfrist, Rücktritt      
(1) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt      
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Firma liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs-und Betriebsstörungen etc. Auch vom Kunden veranlaßte Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Die Firma kann gegenüber dem      
Kunden die Durchführung von (Teil-)Leistungen und/oder (Teil-)Lieferungen bei offenen fälligen Zahlungsansprüchen gegen den Kunden zurückbehalten; nach vorheriger      
Anmahnung ist die Firma auch zum Verkauf dieser Ware an Dritte berechtigt, so dass eine Neubestellung durch den Kunden erforderlich ist. Die Firma kann nach vorheriger      
Anmahnung einen weiteren (Teil-) Lieferungsvertrag ganz oder teilweise kündigen.  


(2) Die Firma kann vom Vertrag zurücktreten, sollte sich während der sachgemäßen Ausführung des Vertrages ergeben, daß der erteilte Auftrag unausführbar ist und auch keine      
Einwilligung des Kunden einer möglichen Abänderung des Auftrages vorliegt. Bei Rücktritt erhält der Kunde evtl. an die Firma geleistete finanzielle Vorleistungen zurück (Vorkassen).    

(3) Bei Abrufaufträgen sind die einzelnen Abruftermine als Einzeltermine mit der vereinbarten Liefermenge einzuhalten und ist die gesamte Warenmenge innerhalb vereinbarter Frist      
abzunehmen, ansonsten die noch nicht abgerufene Mengen gegen Vorauskasse dem Kunden berechnet und auf seine Rechnung und Gefahr zugesandt werden kann.

 

§ 6 Prüfung der Ware     

Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.

     
§ 7 Eigentumsvorbehalt      
(1) Die Firma behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.    


(2) Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.      

(3) Wird die Ware vom Kunden be-oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der      
dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von der Firma gelieferten Ware entspricht.      

(4) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Kunde und Firma erfüllt sind (erweiterter      
Eigentumsvorbehalt).      

(5) Der Kunde ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang gegen Vorausbarkasse oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Die hieraus      
gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit der Firma bereits ab unabhängig von einer zwischenzeitlichen Bearbeitung; die Firma nimmt      
die Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

(6) Übersteigt der Wert sämtlicher für die Firma bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, so wird die Firma auf Verlangen des Kunden      
Sicherheiten nach Wahl der Firma freigeben.      

(7) Die Firma ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware -jederzeit geltend zu machen, ohne vom      
Vertrag zurückzutreten; dies gilt auch für aus anderen Verträgen oder Lieferungen der Firma stammende Vorbehaltsware, wenn sich die Vorbehaltsware, wegen der Zahlungsverzug      
eintrat, sich nicht mehr im Besitz des Kunden befindet. Auf den weiteren Ablauf der Geschäftsbeziehung bleiben solche Rückforderungen ohne Einfluss.

(8) Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist die Firma sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen      
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von der Firma gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.    

(9) Die Geltendmachung der Rechte der Firma aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt      
der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung der Firma gegen den Kunden angerechnet.

     
§ 8 Mängelhaftung

(1)  Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2)  Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde bei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, vor unserer Inanspruchnahme die Durchsetzung der Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. Wir werden den Kunden hierbei unterstützen. Im Übrigen bleiben die Gewährleistungsansprüche des Kunden unberührt.

(3)  Wenn und soweit der Kunde hiernach nicht befriedigt ist, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ausgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. 

(4)  Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

(5)  Wenn der Kunde wegen unserer nicht ordnungsgemäßer Leistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf unser Verlangen innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht.

(6)  Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.

(7)  Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt.     


§ 9 Haftung      
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma sowie gegen Verrichtungs-und Erfüllungsgehilfen der Firma sind ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober      
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Firma oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Unberührt bleiben dabei Ansprüche aus dem Produkthaftpflicht- und Produktsicherheitsgesetz.

 

§ 10 Rücksendungen

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Defektwaren haben an die Portware, Otto-Wagner-Str. 3a,82110 Germering frei Haus zu erfolgen.

Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche Anforderung in Germering unter oben genannter Adresse oder per Email unter RMA@portware.de. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen.


§ 10 Datenschutz, Sonstiges      
(1) Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzgesetztes gespeichert und vertraulich behandelt.    


(2) Die Firma behält sich jedoch vor, Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung oder des Forderungsverkaufs zu übermitteln. Der Kunde ist jederzeit zum Widerruf berechtigt.     

(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

    

Stand September 2010

 

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